Nachdem Sie den Estrich auf dem Untergrund verteilt haben und dieser seine Endfestigkeit erreicht hat, müssen Sie die Fußbodenheizung mindestens 14 Tage lang in Betrieb nehmen. Erst danach können Sie mit der Verlegung des Parkettfußbodens beginnen. Dabei ist es vollkommen ausreichend, wenn die Heizung mit etwa zwei Drittel der maximalen Vorlauftemperatur gefahren wird. Die Maximaltemperatur der Anlage muss in der Mitte der Vorheizperiode erreicht und mindestens zwei Tage gehalten werden. Ein bis zwei Tage vor der Verlegung des Parketts müssen Sie die Heizung wieder abschalten bzw. je nach Außentemperatur soweit reduzieren, dass eine Oberflächentemperatur des Unterlage von etwa 20° Celsius nicht überschritten wird.
Beim Aufheizen des Heizestrichs werden zwei Heizphasen unterschieden. Die erste Phase besteht aus dem „Funktionsheizen”. Die zweite Phase aus dem „Belegreifheizen”. Der Beginn des Aufheizens ist abhängig vom verwendeten Estrich. Der Aufheizbeginn bei calciumsulfatgebundenem Estrich erfolgt sieben Tage nach der Verlegung. Bei Zementestrich beginnt das Funktionsheizen erst 21 Tage nach dessen Verlegung.
Das erste Aufheizen beginnt beim Funktionsheizen mit einer Temperatur von 25° Celsius. Die Temperatur muss drei Tage gehalten werden. Am vierten Tag wird die maximale Vorlauftemperatur eingestellt und muss nochmal vier Tage gehalten werden. Wird nach Ablauf des Funktionsheizens die Anlage abgeschaltet, sollten Sie darauf achten, dass der Estrich nicht zu schnell abkühlt.
An das Funktionsheizen schließt sich das Belegreifheizen an. In der Regel ist ein Calciumsulfatestrich nun mindestens 14 Tage bzw. ein Zementestrich 28 Tage alt. Bei der Schätzung der Belegreife muss das Alter des Estrichs zum Belegreifheizen hinzugerechnet werden.
Die Belegreife hat der Estrich erreicht, wenn der maximale Feuchtigkeitsgehalt:
beträgt. Der maximale Feuchtegehalt des Estrichs wird mit einem CM-Gerät vom Fachmann gemessen.
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